Förderung von Ehrenamt und freiwilligem Engagement im Sozialbereich

Für viele Freiwillige ist Aus- und Weiterbildung eine wichtige Voraussetzung, um neue Aufgaben erfüllen zu können – in der Leitungs- und Vorstandsarbeit von Vereinen, bei der Arbeit mit Menschen in schwierigen Lebenslagen, für die Betreuung alter und kranker Menschen oder in der Sterbebegleitung.
Auch bereits aktive Freiwillige erleben die Möglichkeit, sich für entsprechende Aufgaben weiter zu qualifizieren, als eine besondere Form der Anerkennung.
Maßgeschneiderte Qualifizierungen für Ihre Organisation
Das Hessische Sozialministerium fördert Aus- und Weiterbildung für ehrenamtliche Arbeit im Sozialbereich. Mit dem Ziel der Qualifizierung und Vernetzung Ehrenamtlicher in den kommunalen Vereinen und Initiativen hat das Land Hessen lokale Anlaufstellen in den Kommunen benannt, welche die Vergabe der Mittel koordinieren.
Wenn Sie eigene Maßnahmen zur Qualifizierung von Freiwilligen durchführen möchten, können Sie als Offenbacher Verein oder Initiative Anträge zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen bei uns im Freiwilligenzentrum einreichen – wir sind eine der Anlaufstellen, über die das Hessische Sozialministerium Mittel weiterleitet, um ehrenamtliches Engagement im Sozialbereich zu fördern.
Welche Fördermittel stehen zur Verfügung?
Insgesamt steht uns als Anlaufstelle ein Volumen von 8.000 Euro zur Verfügung. In den vergangenen Jahren wurden mit dieser Summe jeweils 15 – 25 Qualifizierungsmaßnahmen realisiert. Die einzelnen Maßnahmen können mit bis zu 35 Euro pro Unterrichtseinheit für Referent:innenkosten gefördert werden. Die Antragssumme liegt je nach Bedarf zwischen 175 und 700 Euro pro Maßnahme.
Wer kann Mittel beantragen?
Alle Initiativen, Vereine, Träger, die in der sozialen Arbeit aktiv sind. Die Vergabepraxis richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
Welche Inhalte werden finanziert?
Die Themen können von Basisqualifizierungen zu Grundfragen der Vereinsführung bis zu ganz spezifischen Fortbildungsangeboten z.B. in der Betreuung von Demenzkranken (zur Entlastung der pflegenden Angehörigen) oder speziellen Pat:innenprojekten reichen.
Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
- Anträge müssen vor 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
- Die Maßnahme muss mit mindestens 7 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt werden.
Wie läuft das Antrags- und Abwicklungsverfahren?
- Die Ausschreibung mit Kursinhalten einreichen
- Eine Bewilligung durch die Anlaufstelle abwarten
- Der Träger tritt in Vorlage und erhält eine Kostenerstattung nach Rechnungsvorlage.
- Die Rechnung über die durchgeführte Maßnahme, die Bestätigung über die ausreichende Anzahl der Teilnehmenden und die Teilnehmerfragebögen (Evaluation) werden an die Anlaufstelle gesendet.
Weitere Qualifikationsangebote von FzOF und VHS
Steuerrecht, Pressearbeit, Social Media, Künstliche Intelligenz – das sind nur einige der Themen, die Ehrenamtlichen bei ihrem Engagement begegnen können. Das Land Hessen unterstützt daher Qualifizierungsangebote für Freiwillige, die in Kooperation von Freiwilligenzentrum und Volkshochschule Offenbach organisiert werden. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der VHS. Hier eine Übersicht der kommenden Veranstaltungen.
Wir beraten Sie gern!
Haben Sie vor, ein Qualifizierungsprogramm für Ihre Freiwilligen zu entwickeln? Oder suchen Ihre Freiwilligen nach einer Möglichkeit, sich für eine bestimmte Tätigkeit weiterzubilden? Dann melden Sie sich bei uns – und wir besprechen zusammen Ihre Ideen und die Umsetzung.
