Freiwillige qualifizieren mit dem Hessischen Qualifizierungsprogramm

Förderung von Ehrenamt und freiwilligem Engagement im Sozialbereich

Bild: Katja Lenz

Überall in Hessen findet Weiterbildung für diejenigen statt, die sich ehrenamt­lich oder freiwillig engagieren wollen. Dies ist für viele Menschen eine wichtige Voraussetzung, um neue Aufgaben erfüllen zu können – in der Leitungs- und Vorstandsarbeit von Vereinen, bei der Arbeit mit Menschen in schwierigen Lebenslagen, für die Betreuung alter und kranker Menschen oder in der Sterbebegleitung.

Viele Freiwillige, die sich bereits ehrenamtlich engagieren, wünschen sich eine angemessene Einführung und Begleitung für ihre Tätigkeit. Sie erleben die Möglichkeit, sich für entsprechende Aufgaben weiter zu qualifizieren, als eine besondere Form der Anerkennung.

Das Hessische Sozialministerium fördert Aus- und Weiterbildung für ehrenamtliche Arbeit im Sozialbereich. Mit dem Ziel der Qualifizierung und Vernetzung Ehrenamtlicher in den kommunalen Vereinen und Initiativen hat das Land Hessen lokale Anlaufstellen in den Kommunen benannt, welche die Vergabe der Mittel koordinieren.

Anträge zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen können bei den lokalen Anlaufstellen – für die Stadt Offenbach ist das das Freiwilligenzentrum Offenbach e. V. – eingereicht werden.

Fördermittel 2022

Jede Anlaufstelle kann über einen festgelegten Verfügungsrahmen Mittel bewilligen. Für die Stadt Offenbach steht ein Volumen von 8.000,00 Euro zur Verfügung. In den vergangenen Jahren wurden mit dieser Summe jeweils 15 – 25 Maßnahmen realisiert. Die einzelnen Maßnahmen können mit bis zu 35,00 Euro pro Unterrichtseinheit für Referentenkosten gefördert werden. Die An­tragssumme liegt in der Regel zwischen 175,00 – 700,00 Euro pro Maßnahme.

Wer kann Mittel beantragen?

Alle Initiativen, Vereine, Träger, die in der sozialen Arbeit aktiv sind. Die Vergabe­praxis richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.

Welche Inhalte werden finanziert?

Die Themen können von Basisqualifizierungen zu Grundfragen der Vereins­führung bis zu ganz spezifischen Fortbildungsangeboten z.B. in der Betreuung von Demenzkranken (zur Entlastung der pflegenden Angehörigen) oder speziellen Pat:innenprojekten reichen.

Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

  • Anträge müssen vor 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
  • Die Maßnahme muss mit mindestens 7 Teilnehmerinnen und Teilneh­mern durchgeführt werden.

Wie läuft das Antrags- und Abwicklungsverfahren?

  • Die Ausschreibung mit Kursinhalten einreichen
  • Eine Bewilligung durch die Anlaufstelle abwarten
  • Der Träger tritt in Vorlage und erhält eine Kostenerstattung nach Rechnungsvorlage.
  • Die Rechnung über die durchgeführte Maßnahme, die Bestätigung über die ausreichende Anzahl der Teilnehmenden und die Teilnehmerfragebögen (Evaluation) werden an die Anlaufstelle gesendet.

Wir beraten Sie gern!

Haben Sie vor, ein Qualifizierungsprogramm für Ihre Freiwilligen zu entwickeln? Oder suchen Sie nach einer Möglichkeit, sich für eine bestimmte Tätigkeit weiterzubilden? Dann melden Sie sich bei uns – und wir besprechen zusammen Ihre Ideen und die Umsetzung.