Social Day – Corporate Volunteering (Förderung des Mitarbeiterengagements)
Der freiwillige Einsatz für gemeinnützige Zwecke – in der Managementsprache „Corporate Volunteering“ – ist vielerorts Teil der Unternehmenskultur geworden. Bei einem Social Day geben die Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Tag frei, damit sie sich für den guten Zweck engagieren.
Das Freiwilligenzentrum Offenbach e.V. ist keine Agentur, die Social Days plant, mitgestaltet oder das Catering übernimmt. Vielmehr treten wir als Mittler zwischen dem Unternehmen und der Organisation/Verein/sozialen Einrichtung auf.
Wenn uns eine Anfrage eines Unternehmens bezüglich eines Social Days erreicht, können wir einen Kontakt zu einer sozialen Einrichtung herstellen, die Unterstützung benötigen könnte. Denn wir wissen von Organisationen und Vereinen, die für einen Social Day offen sind und grundsätzlich Interesse an einer Zusammenarbeit mit Unternehmen bekundet haben. Diese Leistung ist kostenfrei. Weitere Verabredungen treffen dann die Partner untereinander.
Sollten soziale Einrichtungen oder Vereine Interesse haben, dass ein Social Day bei ihnen durchführt wird, haben wir nicht die Möglichkeit, proaktiv auf Unternehmen zuzugehen. Doch wenn sich ein Unternehmen bei uns meldet, werden wir als Mittler gerne tätig.
Für ein gutes Gelingen ist es sinnvoll, wenn sich beide Seiten im Vorfeld mit den Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Motiven beschäftigen. Damit sind die gegenseitigen Erwartungen geklärt, es erleichtert uns ein passgenaues Matching und der Tag kann besser verlaufen.
Einige Anregungen zu den Rahmenbedingungen:
- Dauer des Einsatzes? Wie viele Stunden werden die Mitarbeiter für das Engagement freigestellt, ein halber Tag, ein ganzer Tag – und wie viele Stunden werden für das Engagement in der Einrichtung benötigt?
- Anzahl der Mitarbeiter: Oft ist ein Social Day für Unternehmen erst dann sinnvoll, wenn möglichst viele Mitarbeiter teilnehmen können. Kleinere soziale Einrichtungen hingegen können von diesem punktuellen und geballten Engagement leicht überfordert sein. Klären Sie im Vorfeld, wie viele Freiwillige für das Projekt überhaupt sinnvoll sind.
- Soll es eine gemeinsame Aktivität zwischen Unternehmen und sozialer Einrichtung sein? Wie sind die Erwartungen beider Seiten? Wenn beispielsweise ein Spielezimmer im Kindergarten bunt gestaltet werden soll, ist es für die Unternehmens-Mitarbeiter natürlich schön, die Reaktion der Kinder zu erleben.
- Kann es den Ablauf in der sozialen Einrichtung „durcheinanderbringen“? In manchen Einrichtungen benötigen die Bewohner eventuell besondere Ruhe oder eine feste Struktur – durch eine gute Absprache im Vorfeld kann darauf entsprechend Rücksicht genommen werden.
- Welche Kompetenzen erwartet die soziale Einrichtung, welche Kompetenzen sind vorhanden? Gibt es eventuell Kompetenzen bei den Unternehmens-Mitarbeitern, die bei ihrer jeweiligen Arbeitsstelle nicht gefragt sind – aber beim Social Day sehr wertvoll sind. Zum Beispiel handwerkliche Kenntnisse oder künstlerische Begabungen.
- Bei einem Social Day fallen manchmal Sachkosten, wie Materialien oder Verpflegung, an. Selbst kleinste Summen sind dabei für viele soziale Einrichtungen eine hohe Bürde. Besprechen Sie im Vorfeld, ob Kosten entstehen und wer diese übernimmt.
- Organisatorischer Aufwand: Für beide Seiten bedeutet ein Social Day durchaus Aufwand und Arbeit. Stimmen Sie intern und mit dem jeweiligen Partner ab, wie hoch der organisatorische Aufwand ist, ob dieser leistbar ist und wer ihn übernimmt.
- Ziel bzw. der beabsichtigten Wirkung des Einsatzes
- Soll das Engagement im Intranet oder in der Presse abgebildet sein? Diese Fragen sollten mit alle Beteiligten vorher geklärt werden, denn alle müssen mit Fotos und der Berichterstattung einverstanden sein.
- Sind alle im Team über den Tag informiert, ist eine Teambesprechung vorher und/oder nachher sinnvoll (Stichwort Teambuilding)?
- Versicherung: In der Regel sind Engagierte über die Organisation, für die sie tätig sind, haftpflicht- und unfallversichert. Darüber hinaus sind alle Hessen, die sich ehrenamtlich engagieren, über die Rahmenverträge, die das Land Hessen mit der Sparkassenversicherung geschlossen hat, versichert. Für die Unfallversicherung der Freiwilligen gilt, dass diese regulär über die Berufsgenossenschaften der Organisationen/gemeinnützigen Einrichtungen bzw. die Unfallkasse Hessen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt sind. Dort, wo keine vorrangigen Versicherungen vorhanden sind, tritt die hessische Unfallversicherung für Ehrenamtliche bei möglichen Schäden ein.
Für die Haftpflichtversicherung der Freiwilligen gilt, dass vorrangig die Einrichtungen, für die die Leistungen erbracht werden, für diese zuständig sind. Sofern keine Haftpflichtversicherung über die Einrichtungen selbst und keine Deckung über eine Privathaftpflichtversicherung der Freiwilligen besteht, tritt gegebenenfalls die hessische Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche bei möglichen Schäden ein. Hier ist aber eine Einzelprüfung zu empfehlen.
Das ist nur als allgemeiner Hinweis zu verstehen. Wir empfehlen die Versicherungsfrage mit dem jeweiligen Partner zu klären.
Rahmenbedingungen/Tätigkeitsbeschreibung per Formular zum Ausfüllen für Unternehmen, die einen Social Day planen: Tätigkeitsbeschreibung Social Day