Berliner Straße 77
Offenbach
Seit 2009 gilt in Deutschland das Patientenverfügungsgesetz, das eine Patientenverfügung ermöglicht. Diese ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Wie hat sich die Praxis verändert? Braucht man eine Verfügung? Wie kann man sicherstellen, dass der eigene Wille am Lebensende Beachtung findet? Diese Fragen erörtert Dr. med. Matthias Zimmer in seinem Vortrag. Er ist Funktionsoberarzt in der Medizinischen Klinik I des Ketteler Krankenhauses. Der Vortrag ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Vortrag findet am Mittwoch, 20. Juni um 18 Uhr in der Volkshochschule, Berliner Straße 77, statt.